Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung der Lemondrive Bar

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bedingungen für die

Vermietung der Lemondrive Bar, Peterstraße 6, 97070 Würzburg, an Dritte für private

oder geschäftliche Veranstaltungen, sowie Cocktailkurse und Gintastings.

2. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter ein Angebot stellt und der Mieter dieses bestätigt. Es bedarf keiner Schriftform, mit einer Reservierung direkt über die Webseite lemondrive-bar.de/ oder anderen Buchungsportalen gilt das Angebot als angenommen.

3. Mietdauer und -zeiten

Geschlossene Veranstaltungen

Die Mietdauer beträgt bei Buchungen an Freitagen und Samstagen garantiert von 20:00 Uhr bis 03:00 Uhr sowie an den Tagen von Sonntag bis Dienstag von 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr (Ausnahme: Der darauffolgende Tag ist ein Feiertag, dann gelten die Zeiten von Freitag und Samstag). Zu diesen Zeiten ist der Ausschank von Getränken garantiert. Die individuellen Regeln des Mindestverzehrs in den Zeiten von 01:00 Uhr und 03:00 Uhr sind in Punkt 4. gelistet. Nach individueller Absprache ist auch ein früherer Beginn möglich. Bei der Deadline, beziehungsweise Letzten Runde richten wir uns nach der Stimmung auf der Feier und wird vom jeweiligen Barkeeper am Abend bestimmt. Ab 22:00 Uhr dürfen im Außenbereich keine Getränke mehr verzehrt werden. Dies gilt auch für private Veranstaltungen.

Cocktailkurs

Bei einem Cocktailkurs ist die Bar für zwei Stunden den Teilenehmenden exklusiv reserviert.

Gintasting

Bei einem Gintasting ist die Bar für zwei Stunden den Teilenehmenden exklusiv reserviert.

4. Preis und Zahlungsbedingungen

Es bedarf keiner Grundmiete, jedoch gibt es für die geschlossene Veranstaltung einen Mindestumsatz von 800 € bis 01:00 Uhr. Für jede weitere Stunde ab 01:00 Uhr erhöht sich der Mindestumsatz um je 100 €. Wir bieten nahezu alle Kartenzahlungen, sowie Barbezahlung an.

Stornierungsbedingungen 

Bei Stornierung durch den Mieter gelten folgende Bedingungen: 

o Bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin: kostenlose Stornierung

o 14 bis 2 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Es wird eine Reservierungspauschale von 120 € in Rechnung gestellt.

o 48 Stunden vor dem Veranstaltungstermin: Der Mindestumsatz von 800 € wird in Rechnung gestellt

5. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an der Bar, deren Einrichtung oder Equipment entstehen, sofern diese durch ihn oder seine Gäste verursacht wurden.

6. Nutzung der Räumlichkeiten

Die Bar darf ausschließlich zum Zweck einer privaten oder geschäftlichen Feier genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Lärmschutzbestimmungen und Jugendschutzgesetze, einzuhalten. Die Bar kann nicht ohne Personal gemietet werden. Musik kann über eine gemeinsame Spotify Session abgespielt werden. Es ist nicht möglich sein eigenes Gerät anzuschließen. Der Vermieter behält sich vor unangemessene Lieder zu überspringen. Die Lautstärkenregelung obliegt ebenfalls dem Barpersonal.

7. Catering und Getränke

Es dürfen keine eigenen Getränke mitgebracht werden. Falls besondere Getränke erwünscht sind, kann dies im Vorfeld abgesprochen werden. Sollten wir die gewünschten Getränke für Sie nicht bereitstellen können, dürfen Sie diese gegen ein individuell festgelegtes, angemessenes Korkgeld nach Absprache mitbringen. Sofern nicht anders vereinbart, dürfen Sie Speisen selbst mitbringen. Dazu wird Ihnen ein Platz an der Theke frei geräumt. Das Mitbringen von Zubereitungsgeräten wie zum Beispiel Heißluftfriteuse oder Backöfen ist untersagt. Alle Speisen müssen fertig zubereitet und hygienisch unbedenklich sein. Dies betrifft nicht das Anrichten oder Dekorieren von

Speisen.

8. Reinigung

Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten, sofern nicht übermäßige Verschmutzungen auftreten. In diesem Fall behält sich der Vermieter vor, zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Konfetti und Erbrochenes.

9. Dekoration

Das Mit- und Anbringen von Dekoration ist nach Absprache erlaubt. Flucht und Rettungswege müssen freigehalten werden und es dürfen keine Brandlasten entstehen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen und ist dafür haftbar. Offenes Feuer, sowie das Aufstellen von Kerzen ist untersagt. Ebenso wie das Abbrennen und Entzünden von Feuerwerk und Pyrotechnik. Dazu zählen auch Sternenregen. Das Verteilen von Konfetti ist ebenfalls nicht gestattet. Sollte der Mieter trotzdem Konfetti verteilen, behalten wir uns vor, eine Reinigungsgebühr zu verlangen.  Die Dekoration muss im Anschluss nicht abgebaut werden, dies übernimmt das Barpersonal.

10. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Vermieters zurückzuführen sind. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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